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   OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22   

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https://dejure.org/2022,43759
OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22 (https://dejure.org/2022,43759)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.11.2022 - 1 Ws 223/22 (https://dejure.org/2022,43759)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. November 2022 - 1 Ws 223/22 (https://dejure.org/2022,43759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 156 GVG, § 157 Abs 1 GVG, § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 52 Abs 1 StGB
    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur finanziellen Unterstützung der Protestbewegung "querdenken-711" und privater Verwendung der "Schenkungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23

    Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der formalen Begründungs- und

    OLG Stuttgart, 02.01.2023 - H 1 Ws 283/22

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer über sechs Monate

    OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22

    Neufassung eines Haftbefehls; Betrugsverdacht bei öffentlichem Aufruf zur

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Michael Ballweg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Die Täuschung über solche Tatsachen setzt "eine Einwirkung auf die Vorstellungen des Getäuschten voraus, nämlich ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen" (vgl. BGH NJW 2001, 2187; BeckOK, a.a.O. Rn. 9).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Erforderlich - aber auch ausreichend - ist vielmehr die Verfehlung eines Zweckes, der dem Verfügenden in der konkreten Situation notwendig und sinnvoll erscheint, sei es, dass er einen sozialen, sei es, dass er einen indirekt wirtschaftlich relevanten Zweck verfolgt (vgl. BGH, NJW 1992, 2167; Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 101 ff.; Tiedemann, in: LK, 12. Aufl., § 263 Rn. 182 ff.).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94

    Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    In den Fällen des Spenden-/Schenkungsbetruges bestimmt sich die objektive Tatbestandsvoraussetzung des Betrugstatbestandes des Vermögensschadens als Kehrseite der Vermögensverfügung des Getäuschten nach der Zweckverfehlungslehre (vgl. BGH NJW 1995, 539).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Aus bloßen Vermutungen kann der Tatverdacht nicht hergleitet werden (KG Beschl. v. 24.03.2010, Az.: 4 Ws 37/10; 1 AR 410/10, zit. n. juris).
  • OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 (3) HEs 106/95

    Aufhebung eines Haftbefehls bei Wegfall des dringenden Tatverdachts; Beurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; BGHSt 38, 276 (278); OLG Köln StV 1999, 156 (157); OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • RG, 03.12.1908 - III 739/08

    1. Liegt in einem Falle, wo der tatsächlich erstrebte Erfolg unter irriger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Sein Wille war auf einen tatsächlich unter Strafe gestellten und nicht, wie beim Wahndelikt, auf einen nur vermeintlich verbotenen Erfolg gerichtet (vgl. hierzu näher RGSt. 38, 423, 426; 42, 92; 66, 124; BayObLG, NJW 1955, 1567, beck-online).
  • RG, 05.02.1932 - I 1330/31

    Wodurch unterscheidet sich bei der Urkundenfälschung das Wahnverbrechen vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2022 - 1 Ws 223/22
    Sein Wille war auf einen tatsächlich unter Strafe gestellten und nicht, wie beim Wahndelikt, auf einen nur vermeintlich verbotenen Erfolg gerichtet (vgl. hierzu näher RGSt. 38, 423, 426; 42, 92; 66, 124; BayObLG, NJW 1955, 1567, beck-online).
  • RG, 21.04.1906 - 267/06

    Kann jemand, den ein anderer um ein Mittel zur strafbaren Abtreibung der

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